Krankensalbung

Die Krankensalbung geht vor allem auf die Aufforderung Jesu an seine Jünger zurück: "Heilt Kranke, weckt Tote auf, macht Aussätzige rein, treibt Dämonen aus! Umsonst habt ihr empfangen, umsonst sollt ihr geben." (Matthäus, Kapitel 10, Vers 8) Und im fünften Kapitel des Jakobusbriefes heißt es in Vers 14-15: "Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten, und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben."

An wen muss ich mich wenden, wenn ich für einen Angehörigen die Krankensalbung möchte?

Immer an den Ortspfarrer, den Krankenhausseelsorger oder einen anderen Priester, der vielleicht zu dem Kranken eine besondere Beziehung hat oder den man selbst sehr gut kennt. Wichtig: Ärzte oder Krankenpflegepersonal dürfen von sich aus den Priester nicht zur Krankensalbung rufen. Ratsam ist es deshalb, einen schriftlichen Vermerk in der Brieftasche oder bei den Krankenunterlagen zu hinterlegen: "Im Ernstfall bitte einen katholischen Priester rufen." (Quelle: katholisch.de)

In Nettetal erreichen Sie in dringenden Fällen den Priesternotruf über die Zentrale des Krankenhaus in Lobberich. Telefonnummer: 02153 / 125-0

 

 

Krankensalbung (c) pixabay.com