Kirchenvorstand

Das Finanzielle - Aufgabe und Bedeutung des Kirchenvorstands

Jede einzelne Kirchengemeinde ist eine juristische Person. Da sie diese Eigenschaft vom Staat erhalten hat, nennt man sie auch öffentlich-rechtliche Körperschaft. Als juristische Person benötigt die Kirchengemeinde Menschen, die für sie ihre Rechte wahrnimmt und ihr Vermögen verwaltet. Diese Aufgabe übernimmt der Kirchenvorstand. In unserer Pfarrgemeinde besteht der Kirchenvorstand aus 6 gewählten Männern und Frauen und dem Leiter der Gemeinde. Dieser übernimmt auch den Vorsitz. Das preußische Vermögensverwaltungsgesetz vom 24.07.1924, welches auch heute noch in Nordrhein - Westfalen als kirchliches, staatlich anerkanntes Recht Anwendung findet, regelt die Rechte und Pflichten des Kirchenvorstandes:

  • Aufstellung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes
  • Sorge für die Einnahmen der Kirchengemeinde, deren Verwendung und die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Buchführung
  • Sorge für den Bau und die Instandhaltung der Gebäude der Kirchengemeinde
  • Sorge um die Erhaltung des Vermögens
  • Arbeitsverträge mit Kindergärtnerinnen und Kirchenangestellten
  • Abschluss, Auflösung und Betreuung von Verträgen (Wartungsverträge, Miet-, Pacht-, Erbbaurechtsverträge, usw.)
  • Führung des Inventarverzeichnis’ und des Verzeichnis über das Grundvermögen
  • Beschlussfassung über die Jahresrechnung

Aufsichtsbehörde über die Kirchenvorstände ist das Generalvikariat des Bistums. Im Bistum Aachen haben sich aufgrund der umfangreichen Umstrukturierungsmaßnahmen in den einzelnen GdGen sog. Kirchengemeindeverbände gebildet. Dieser übernimmt in Nettetal einen Großteil der bislang in Hand der Ortskirchenvorstände liegen Aufgaben. Weitere Infos siehe unter KGV Nettetal.