DER NEUE BLICK AUF DIE KIRCHE AM ORT
Die Pfarreien und Gemeinden prägen bis heute nachhaltig das Gesicht der Kirche am Ort. Sie sind die zentralen Orte der Verkündigung, der Eucharistie und der Gemeinschaft. Die Satzung für den GdG-Rat rückt zudem auch andere Orte in den Blick, die das Gesicht der Kirche in der Gemeinschaft der Gemeinden prägen: katholische Tageseinrichtungen für Kinder, Arbeitsgemeinschaften der Caritas, Jugend- und Erwachsenenverbände, Ordensgemeinschaften, Initiativen, Basisgruppen. Alle sie sind Felder des pastoralen Handelns der Gemeinschaft der Gemeinden und spiegeln den Reichtum unserer Pastoral wieder.
In den Gemeinschaften der Gemeinden, bei uns ist es die GdG Nettetal, kann Mitverantwortung zudem durch Pfarreiräte wahrgenommen werden.
AUFGABEN
Nach Ziffer 2 der Ordnung für den Pfarreirat trägt dieser „Verantwortung für die Entwicklung der pastoralen Grunddimensionen Verkündigung, Liturgie, Diakonie“. Der Pfarreirat ist wichtiger Bestandteil des pastoralen, sozialen und politischen Handelns der Kirche am Ort. Dies ist Aufgabe und Chance zugleich. Indem er z.B. die ortspezifischen pastoralen und gesellschaftlichen Herausforderungen analysiert und beschreibt, kann er mitwirken an der Erstellung der Pastoralkonzepte der GdG. Ist es aufgrund der sozialen und politischen Gegebenheiten sinnvoll, nimmt der Pfarreirat ortsbezogene gesellschaftspolitische Aufgaben wahr. Der Pfarreirat ist nicht einfach die Vertreterversammlung der engagierten Kreise einer Pfarrei. Er ist mitverantwortlich dafür, dass auch Stimmen derjenigen Gehör finden, die nicht im Pfarreirat vertreten sind. Der Pfarreirat hat nicht das Gewohnte zu verwalten, sondern Neues zu gestalten. Ziffer 2 der Ordnung nennt beispielhaft daraus erwachsende Aufgaben. Aufgaben, die der Pfarreirat nicht wahrnehmen kann, gehen durch Beschluss auf den GdG-Rat über. (§ 3, Nr. 5b der Satzung für den GdG-Rat)