Im Jahr 2021 hat die Pfarrgemeinde St. Peter Hinsbeck das Marienheim an die Immobilien-Gesellschaft CONESTA und den Betrieb der Pflegeeinrichtung an das DRK verkauft. Der Erlös aus diesem Verkauf in Höhe von 3 Mio. Euro wurde in Abstimmung mit dem Bistum Aachen dem bestehenden Krankenhausfonds zugeordnet.
Der Krankenhausfonds ist orts- und zweckgebunden und unterliegt der Verwaltung durch den Kirchenvorstand der Pfarrgemeinde oder dessen Rechtsnachfolger. Der Kirchenvorstand übernimmt die Verantwortung gegenüber dem Bistum Aachen und ist für die Kontrolle des Verwaltungsausschusses zuständig.
Verwaltung des Fonds
Der Verwaltungsausschuss des Krankenhausfonds überwacht die Verwendung der Mittel und sorgt für eine ertragsoptimierte Anlage des Kapitals gemäß den Richtlinien des Bistums Aachen. Er spricht Empfehlungen für Anlagemöglichkeiten aus und definiert Projekte und Unterstützungsmaßnahmen, die durch den Fonds gefördert werden. Der Ausschuss legt fest, wie die Mittel vergeben werden und kontrolliert die Wirksamkeit der unterstützten Maßnahmen.
Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses
Der Verwaltungsausschuss besteht aus 5 bis 9 Mitgliedern:
Zusätzlich können fachkundige örtliche Vertreter berufen werden, entweder projektbezogen oder für eine Dauer von 2 Jahren. Eine wiederholte Berufung ist möglich.
Zukunftsperspektive und Verantwortung
Durch die klaren Regelungen für den Verwaltungsausschuss und die Zweckbindung des Krankenhausfonds wird die nachhaltige Nutzung des Kapitals für die Pfarrgemeinde St. Peter Hinsbeck gewährleistet. Der Ausschuss spielt eine zentrale Rolle dabei, sicherzustellen, dass die Mittel sinnvoll eingesetzt werden und der Fonds auch zukünftig eine wertvolle Ressource für die Gemeinde bleibt.
Fondszweck
Der Fonds dient folgenden Zwecken:
Beispiele für förderfähige Maßnahmen